📌 Teil des Ratgebers: Notgepäck packen: Liste, Dokumente und Familienplan
Bei einer Gefahrstoff-Warnung rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Bleib im Gebäude, schließe Fenster und Türen und schalte Ventilatoren und Klimaanlagen aus. Auch die Lüftungsschlitze sollen geschlossen werden. Fenster öffnest oder das Gebäude verlässt du erst, wenn die Entwarnung durchgegeben wurde.
Der Satz „Fenster und Türen schließen“ klingt einfach. Im Ernstfall tauchen trotzdem Fragen auf: Was gehört alles dazu? Wohin im Haus gehst du? Wie bleibst du informiert? Dieser Beitrag geht die Punkte ruhig und der Reihe nach durch und stützt sich auf die Hinweise des BBK. Wo das BBK nichts Genaues sagt, bleiben die Aussagen bewusst allgemein.
Gefahrstoff-Warnung: Das rät das BBK zuerst
Eine Warnung vor Gefahrstoffen betrifft die Luft, die du einatmest, und deshalb vor allem die Frage, wie du dich davor abschirmst. Du musst den Stoff nicht selbst erkennen. Wichtig ist, dass du die Schutzmaßnahmen kennst, die das BBK für eine Freisetzung von Gefahrstoffen nennt.
Bist du im Freien, rät das BBK bei Gasen oder Dämpfen, in ein Gebäude zu gehen und dort Fenster und Türen zu schließen. Bist du schon zu Hause oder im Gebäude, lautet der Rat: Bleib im Gebäude. Aus den Hinweisen ergeben sich diese Schritte:
- Im Gebäude bleiben: Bist du draußen, geh in ein Gebäude.
- Fenster und Türen schließen und abdichten.
- Lüftung ausschalten: Ventilatoren und Klimaanlagen aus, Lüftungsschlitze schließen.
- Geschützten Raum aufsuchen: einen Innenraum, der möglichst keine Außenfenster hat.
- Informieren: Radio (UKW, Regionalsender) oder Fernseher einschalten.
- Nachbarn und Hausbewohner informieren und nur in Notfällen telefonieren.
- Entwarnung abwarten, bevor du das Gebäude verlässt oder Fenster öffnest.
Das ist keine starre Vorschrift, sondern eine Orientierung. Welche Maßnahme im Einzelfall Vorrang hat, kann sich je nach Lage und Durchsage unterscheiden. Wie du in Stresssituationen handlungsfähig bleibst, erklärt der Beitrag Ruhig bleiben im Ernstfall.
Fenster und Türen schließen und abdichten
Die Empfehlung ist bewusst kurz gehalten, damit man sie sich schnell merken kann. Das Ziel dahinter ist leicht zu verstehen: Es soll möglichst wenig Außenluft in deine Räume gelangen. Das BBK rät deshalb nicht nur, Fenster und Türen zu schließen, sondern auch, sie abzudichten.
Geh die Öffnungen gezielt durch
Gemeint sind alle Öffnungen nach außen. Denk an die Fenster in allen Räumen, an Balkon- und Terrassentüren und an die Haustür. Geh am besten einmal bewusst von Raum zu Raum, statt dich auf dein Gedächtnis zu verlassen. In einer Stresssituation übersieht man leicht ein Fenster in einem Nebenraum, im Keller oder im Treppenhaus.
Abdichten: vorher überlegen, womit
Zum Abdichten nennt das BBK in den hier genutzten Hinweisen keine bestimmte Methode. Du kannst dir aber vorab überlegen, welche Spalten an Türen und Fenstern in deiner Wohnung auffallen und was du zum Verschließen zur Hand hättest. Dieses Nachdenken kostet im Alltag nichts und spart im Ernstfall Zeit.

Lüftung ausschalten: Was das BBK nennt
Neben Fenstern und Türen spielt die Lüftung eine Rolle. Das BBK rät, Ventilatoren und Klimaanlagen auszuschalten und die Lüftungsschlitze zu schließen. In den Hinweisen zum Schutz suchen heißt es zusammengefasst, dass Fenster und Türen abgedichtet und Lüftungen ausgeschaltet werden sollen.
Was du dir vorab ansehen kannst
Nicht jede Wohnung hat dieselbe Technik. Es lohnt sich daher, vorab zu klären, was in deinem Zuhause zum Thema Lüftung gehört. Schau dir zum Beispiel an:
- Welche Ventilatoren und Klimaanlagen es in deiner Wohnung gibt und wo man sie ausschaltet.
- Wo sich Lüftungsschlitze befinden und wie du sie schließen kannst.
- Ob es Geräte gibt, die du nicht selbst bedienen kannst, und wer in dem Fall zuständig ist.
Die Liste ist eine Anregung zur Vorbereitung, keine Vorgabe des BBK. Entscheidend ist der Grundgedanke: Außenluft soll möglichst nicht durch Technik zusätzlich in deine Räume gezogen werden.
Im Auto
Auch im Fahrzeug gilt dieses Prinzip. Das BBK rät, Belüftung und Klimaanlage im Auto auszuschalten. Mehr zur Ausrüstung im Fahrzeug findest du im Beitrag Notfallausrüstung fürs Auto.
Welcher Raum im Gebäude ist der richtige?
Das BBK empfiehlt, einen geschützten Innenraum der Wohnung aufzusuchen, der möglichst keine Außenfenster hat. Wie dieser Raum in deiner Wohnung aussieht, hängt von Grundriss und Gebäude ab. Es lohnt sich, vorab darüber nachzudenken, welcher Raum bei dir infrage kommt.
Gase und Dämpfe: höhere Stockwerke
Bei Gasen oder Dämpfen sollen laut BBK höhere Stockwerke aufgesucht werden, weil die meisten Gase schwerer als Luft sind. Das ist ein zweiter Hinweis neben dem Innenraum ohne Außenfenster. Wie sich beides in deinem Haus verbinden lässt, hängt von der Bauweise ab. Wichtiger als eine perfekte Lösung ist, dass du dich an den Durchsagen für deine Lage orientierst.
Radioaktive Stoffe: Keller und innenliegende Räume
Bei radioaktiven Stoffen sieht das BBK es anders. Dort wird ein Kellerraum bevorzugt. Zum Schutz suchen nennt das BBK außerdem, so tief wie möglich in innenliegenden Räumen oder in Kellern, Tiefgaragen und U-Bahn-Stationen Schutz zu suchen. Dicke Mauern und Erde erhöhen den Strahlenschutz. Diese Hinweise gelten für radioaktive Stoffe, nicht für Gase und Dämpfe.
Welche Art von Gefahr liegt vor?
Aus der Warnung selbst und aus den Durchsagen erfährst du, um welche Gefahr es geht. Richte dich nach diesen Hinweisen. Ist noch nichts Genaueres bekannt, bleiben die Grundschritte: im Gebäude bleiben, Fenster und Türen schließen, Lüftung ausschalten und Informationen einholen.

Informiert bleiben und andere warnen
Nach dem Schließen und Abdichten bist du nicht fertig. Jetzt brauchst du verlässliche Informationen, denn sie sagen dir, wie lange du im Gebäude bleibst und was als Nächstes zu tun ist.
Radio und Fernseher einschalten
Das BBK rät, zur Information das Radio (UKW, Regionalsender) oder den Fernseher einzuschalten. Prüfe daher schon vorher, ob du ein Gerät hast, das UKW empfängt, und wo es steht. Wie du auch ohne Internet auf dem Laufenden bleibst, erfährst du im Beitrag Informiert bleiben ohne Internet.
Nur in Notfällen telefonieren
Das BBK rät, nur in Notfällen zu telefonieren. Brauchst du oder jemand anderes dringend Hilfe, ist ein Anruf selbstverständlich ein Notfall. Für alles andere hol dir Informationen lieber über Radio oder Fernseher.
Nachbarn informieren und helfen
Das BBK empfiehlt, Nachbarn und Hausbewohner zu informieren. Gefährdete Passanten können vorübergehend aufgenommen werden. Achte dabei auf die Schutzmaßnahmen im Haus: Fenster und Türen sollen ja geschlossen bleiben. Wie Warnungen die Bevölkerung erreichen, erklärt der Beitrag Warnung der Bevölkerung: NINA, Cell Broadcast, Sirenen.
Wenn Gefahrstoffe eindringen und bis zur Entwarnung
Atemschutzgeräte nutzen
Das BBK rät: Dringen Gefahrstoffe ein, sollen vorhandene Atemschutzgeräte benutzt werden. Der Hinweis bezieht sich auf Geräte, die du bereits hast. Folge außerdem den Durchsagen der Behörden. Ordnen sie etwas anderes an, etwa eine Evakuierung, geht diese Anweisung vor. Was dann zu beachten ist, steht im Beitrag Evakuierung: was tun, wenn du dein Zuhause verlassen musst.
Erst nach der Entwarnung Fenster öffnen
Das BBK rät, die Entwarnung abzuwarten, bevor du das Gebäude verlässt oder Fenster öffnest. Warte also auf die offizielle Durchsage, auch wenn die Lage draußen ruhig wirkt. Mit der Entwarnung weißt du, dass die Behörden die Situation neu bewertet haben.
Häufige Fragen
Was bedeutet „Fenster und Türen schließen“ bei einer Warnung?
Es geht um alle Öffnungen nach außen. Zusätzlich rät das BBK, Fenster und Türen abzudichten und die Lüftung auszuschalten, damit möglichst wenig Außenluft in die Räume gelangt.
Soll ich bei einer Gefahrstoff-Warnung die Lüftung ausschalten?
Das BBK rät dazu: Ventilatoren und Klimaanlagen ausschalten und Lüftungsschlitze schließen. Im Auto sollen Belüftung und Klimaanlage ausgeschaltet werden.
In welchen Raum soll ich bei einer Gefahrstoff-Warnung gehen?
Das BBK empfiehlt einen geschützten Innenraum, der möglichst keine Außenfenster hat. Bei Gasen oder Dämpfen nennt es zusätzlich höhere Stockwerke, bei radioaktiven Stoffen einen Kellerraum.
Wann darf ich nach der Warnung wieder lüften?
Erst nach der Entwarnung. Das BBK rät, diese abzuwarten, bevor du das Gebäude verlässt oder Fenster öffnest.
Darf ich bei einer Warnung telefonieren?
Das BBK rät, nur in Notfällen zu telefonieren. Informationen bekommst du stattdessen über Radio oder Fernseher.
Was du jetzt konkret tun kannst
Mit wenigen Handgriffen kannst du dich auf eine solche Lage einstellen. Die Vorschläge sind Anregungen zur Vorbereitung:
- Geh deine Wohnung durch und schau, welche Fenster und Türen es gibt und wie du sie schnell schließt.
- Finde heraus, wo Schalter für Ventilatoren und Klimaanlagen sind und wo sich Lüftungsschlitze befinden.
- Überlege, womit du Spalten an Türen und Fenstern abdichten könntest.
- Überlege, welcher Innenraum ohne Außenfenster bei dir infrage kommt.
- Prüfe, ob du ein Radio hast, das UKW empfängt, und wo es steht.
- Besprich den Ablauf mit deiner Familie. Eine Hilfe ist die Notfall-Kontaktliste.
Wer diese Schritte einmal durchgegangen ist, handelt im Ernstfall ruhiger. Das Wichtigste in Kürze: im Gebäude bleiben, Fenster und Türen schließen, Lüftung ausschalten, informiert bleiben und erst nach der Entwarnung Fenster öffnen.
Quellen und weiterführende Informationen
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