Für das Gaskartuschen lagern in der Wohnung gilt eine klare Grenze: Du darfst maximal zwei Kartuschen aufbewahren, und zwar in unterschiedlichen Räumen – das gilt sowohl für volle als auch für bereits leere Kartuschen. Diese Regel schützt dich im Alltag und ist kein bürokratisches Detail, sondern eine reale Sicherheitsmaßnahme gegen Brand- und Vergiftungsgefahren.
Wer sich für Notvorsorge interessiert, besitzt meist mehr als nur einen Campingkocher. Gaskartuschen, Spiritus und Petroleum gehören für viele zur Grundausstattung, etwa im Rahmen des Kochens ohne Strom. Doch diese Brennstoffe sind keine harmlosen Gegenstände im Schrank. Sie reagieren auf Hitze, Funken und schlechte Belüftung – und die Vorschriften dazu sind kein Zufall, sondern Erfahrungswerte aus echten Schadensfällen.
Warum Brennstoffe nicht einfach überall stehen dürfen
Flüssiggas ist schwerer als Luft. Tritt es aus einer undichten Kartusche oder Flasche aus, sammelt es sich am Boden und kann sich an Zündquellen wie Lichtschaltern entzünden. Genau deshalb sind schlecht belüftete Kellerräume besonders gefährlich: Das Gas verflüchtigt sich dort nicht, sondern staut sich.
Auch brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus und Petroleum folgen eigenen Regeln, die sich an den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie an der Technischen Regel Flüssiggas (TRF), der Arbeitssicherheitsinformation ASI 8.04 und der Unfallverhütungsvorschrift 79 der DGUV orientieren. Sie legen fest, welche Mengen, Orte und Behälter erlaubt sind.
Gaskartuschen lagern in der Wohnung: das erlaubte Maß
In der Wohnung darfst du höchstens zwei Gaskartuschen aufbewahren – verteilt auf zwei unterschiedliche Räume, nicht nebeneinander in einem Schrank. Das gilt unabhängig davon, ob die Kartuschen noch gefüllt oder bereits leer sind, denn auch in leeren Kartuschen bleibt häufig ein Restgasanteil.
Erlaubt ist die Lagerung in gut belüfteten Räumen. Die Kartuschen müssen stehend aufbewahrt werden und einen Abstand zu Wärmequellen wie Heizkörpern oder Herden einhalten. Für die Lagertemperatur wird ein Bereich von 0 bis 25 °C empfohlen – ein normaler Wohnraum erfüllt das in der Regel problemlos.
- Maximal zwei Kartuschen, in getrennten Räumen
- Stehend lagern, nicht liegend
- Abstand zu Heizung, Herd und anderen Wärmequellen
- Gut belüfteter Raum, kein geschlossener Schrank ohne Luftzirkulation
- Temperaturbereich 0 bis 25 °C einhalten
Nicht erlaubt ist die Lagerung in Schlafzimmern, Treppenhäusern, Flurn oder Durchgängen – diese Bereiche sind im Ernstfall Rettungswege, und genau dort darf sich kein brennbares Gas stauen.

Brennstoffe lagern im Keller: warum das für Gas verboten ist
Wer über das Thema Brennstoffe lagern im Keller nachdenkt, stößt schnell auf eine klare Einschränkung: Gasflaschen und Gaskartuschen dürfen nicht im Keller gelagert werden. Kellerräume liegen unterhalb des Erdniveaus und sind in der Regel schlecht belüftet – genau die Kombination, die bei einem Leck gefährlich wird, weil sich austretendes Gas dort nicht verflüchtigen kann.
Das Lagerverbot gilt zusätzlich für Rettungswege jeder Art. Auch wenn der Keller praktisch erscheint, weil er kühl und abseits vom Wohnbereich liegt, ist er für Flüssiggas schlicht der falsche Ort.
Campinggas im Freien und im Gartenhaus lagern
Wer mehr Campinggas lagern möchte, als in der Wohnung erlaubt ist, muss nach draußen ausweichen. Im privaten Haushalt dürfen im Freien bis zu 3.000 kg Flüssiggas-Nettofüllmenge gelagert werden – eine Menge, die weit über den Bedarf eines normalen Haushalts hinausgeht. In Innenräumen bleibt es dagegen bei maximal zwei Gasflaschen mit je bis zu 11 kg, verteilt auf getrennte Räume.
Im Freien gelagerte Flaschen und Kartuschen sollten stehend an einem schattigen, trockenen Ort stehen. Sie müssen gegen Umfallen und gegen Diebstahl gesichert sein und mindestens 50 cm Abstand zu Wärmequellen einhalten. Ein belüftetes Gartenhaus oder ein abschließbarer Außenschrank eignet sich dafür besser als ein geschlossener Kellerraum.
Vor jeder Lagerung – egal ob drinnen oder draußen – gehört es zur Routine, das Ventil zu schließen, die Überwurfmutter abzuschrauben und mit einer Schutzkappe zu verschließen. Das verhindert unbemerktes Austreten von Restgas.

Spiritus lagern: Mengen und Orte
Brennspiritus zählt zu den leicht entzündlichen Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C und fällt in die Gefahrklasse A I. Beim Spiritus lagern in der Wohnung gilt deshalb eine enge Grenze: maximal ein Liter pro Gefäß. Im Keller erlaubt die TRGS größere Mengen – bis zu 20 Liter, allerdings nur in bruchsicheren Behältern.
Unabhängig vom Lagerort gilt: Spiritus darf nicht in Schlafzimmern, Treppenhäusern oder Flurn stehen. Werden mehrere brennbare Stoffe gleichzeitig gelagert, etwa Spiritus neben Petroleum, werden ihre Mengen für die Berechnung der zulässigen Gesamtmenge zusammengerechnet – du darfst also nicht einfach von jedem Stoff die Höchstmenge parallel vorhalten.
Petroleum lagern und die Gefahr von Kohlenmonoxid
Petroleum lagern ist das eine, es sicher zu verwenden das andere. Bei unvollständiger Verbrennung – etwa wenn im Raum zu wenig Sauerstoff vorhanden ist – kann das farb- und geruchlose Gas Kohlenmonoxid entstehen. Es blockiert im Körper den Sauerstofftransport und ist deshalb besonders gefährlich, weil du es weder riechst noch siehst.
Mögliche Warnzeichen einer Kohlenmonoxid-Belastung sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Verwirrtheit und Bewusstlosigkeit. Tragbare Petroleum- oder Gasheizgeräte ohne geschlossenes Abgassystem sollten deshalb nicht in Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen oder geschlossenen Vorzelten betrieben werden. Mehr zu diesem Risiko findest du im Beitrag Kohlenmonoxid: die unsichtbare Gefahr bei Notheizungen.
So lagerst du Brennstoffe sicher – Checkliste
Die einzelnen Regeln lassen sich zu einer praktischen Grundhaltung zusammenfassen: so wenig wie nötig in der Wohnung, der Rest an einem belüfteten, gesicherten Ort außerhalb.
- Höchstmengen pro Raum kennen und einhalten – für Gas, Spiritus und Petroleum getrennt
- Niemals im Keller, Schlafzimmer, Treppenhaus oder Flur lagern
- Behälter stehend, verschlossen und mit Schutzkappe aufbewahren
- Abstand zu Wärmequellen einhalten, mindestens die genannten Richtwerte
- Feuerlöscher und Löschdecke in der Nähe des Lagerorts bereithalten
- Bestand regelmäßig prüfen und bei Bedarf rotieren
Wer sein Zuhause insgesamt besser gegen Feuer absichern will, findet ergänzende Hinweise im Beitrag Brandschutz zu Hause: Rauchmelder, Feuerlöscher und dein Fluchtweg. Gerade in kleinen Wohnungen mit wenig Stauraum lohnt sich zusätzlich ein Blick in den Artikel Vorsorge in der Mietwohnung mit wenig Platz, um Lagerorte sinnvoll zu planen.
Häufige Fragen
Wie viele Gaskartuschen darf ich in der Wohnung aufbewahren?
Maximal zwei Stück, verteilt auf zwei unterschiedliche Räume. Das gilt für volle wie für leere Kartuschen gleichermaßen.
Darf ich Campinggas im Keller lagern?
Nein. Gasflaschen und Gaskartuschen dürfen nicht im Keller und nicht in Rettungswegen gelagert werden, da sich austretendes Gas dort nicht verflüchtigen kann.
Wie viel Spiritus darf ich zu Hause lagern?
In der Wohnung maximal ein Liter pro Gefäß. Im Keller erlaubt die TRGS größere Mengen in bruchsicheren Behältern, wobei die Gesamtmenge mit anderen brennbaren Stoffen zusammengerechnet wird.
Ist Petroleum in Innenräumen gefährlich?
Bei unvollständiger Verbrennung kann Kohlenmonoxid entstehen. Warnzeichen sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Verwirrtheit – tragbare Geräte ohne geschlossenes Abgassystem gehören deshalb nicht in geschlossene Räume, Zelte oder Wohnwagen.
Wo lagere ich Brennstoffe am besten, wenn ich keinen Keller nutzen darf?
Ein gut belüfteter Außenschrank oder ein belüftetes Gartenhaus eignet sich besser als ein geschlossener Kellerraum, solange die Behälter stehend, gesichert und mit Abstand zu Wärmequellen aufbewahrt werden.
Die nächsten Schritte
Prüfe zuerst, wie viele Gaskartuschen, wie viel Spiritus und wie viel Petroleum du aktuell besitzt und wo genau sie stehen. Trenne Mengen, die über die erlaubten Grenzen in der Wohnung hinausgehen, und verlagere sie an einen belüfteten Ort im Freien oder in einem geeigneten Außenschrank. Ergänze den Lagerort um Feuerlöscher und Löschdecke und notiere dir, wann du den Bestand zuletzt kontrolliert hast.
Quellen und weiterführende Informationen
- Richtige Lagerung von Gasflaschen & Gaskartuschen – Progas
- Unfallverhütungsvorschrift und technische Regeln zu Gaskartuschen – DGUV
- Wie viel Brennspiritus darf man lagern? – isteshaltbar.de
- Petroleumofen und Kohlenmonoxid-Gefahr – Zibro Ofenshop
- Petroleumofen beim Camping sicher nutzen – Camping-Experten
- Bevorraten – Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Brandschutz – Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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